Publikationsrichtlinien TierWelt Kleinanzeigen

Tier-Anzeigen

Der Verkauf von Tieren unterliegt strengen Richtlinien (gestützt nach STS Schweizer Tierschutz). Es ist verboten geschützte Tiere oder verbotene Tierprodukte (wie z.B. Elfenbein, Schildkrötenpanzer etc.) zu handeln. Gewisse Nachweise müssen bei Tier-Verkäufen zwingend erbracht und in der Anzeige aufgeführt werden. Tierverkäufe von Kunden mit Auslanddomizil werden nicht zugelassen.

  • Beim Verkauf von Hunden ist zwingend die Rasse sowie das Herkunfts- und Zuchtland der Tiere anzugeben. Ebenso muss zwingend die vollständige Adresse der Auftraggebenden in der Anzeige publiziert werden.
  • Anzeigen den Verkauf von Hunden aus dem Ausland betreffend, sind nur aus den Ländern Deutschland und Österreich zugelassen. Dabei sind alle weiteren Richtlinien geltend und einzuhalten. Zudem müssen vor einer Publikation zwingend folgende Unterlagen eingereicht werden: Offizielle Zucht- und Handelsbewilligung, EU-Pass mit Impf- und Chipnachweis der zum Verkauf angebotenen Hunde.
  • Anzeigen mit Verkauf oder Gesuchen von Listen-Hunden (sog. Kampfhunde) sind nicht zugelassen.
  • Anzeigen mit Verkauf oder Gesuchen von bedrohten, geschützten oder gefährdeten Tieren sind nicht zugelassen.
  • Anzeigen mit Verkauf oder Gesuchen von exotischen Tieren unterliegen strengen Richtlinien. (Papageien dürfen bspw. nicht einzeln gehalten werden und dürfen somit auch nicht einzeln angeboten werden, Chamäleons dürfen gar nicht angeboten werden., bei Schildkröten müssen z.T. Nachzuchtnachweise vorhanden sein). Die Anzeigenpublikation von exotischen Tieren oder exotischen Tierprodukten ist nur nach vorgängiger Abklärung und Prüfung möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich mit detaillierten Angaben zum Tier oder Tierprodukt (Klasse, Ordnung, Gattung, Familie, Herkunft) per Mail an inserate(at)tierwelt.ch oder per Telefon an 031 958 33 66.

Wir behalten uns vor, entsprechende Haltebewilligungen, Nachzucht- und Einfuhrnachweise sowie Kontrollprotokolle der Veterinärämter einzufordern oder Anzeigen gänzlich abzulehnen.

Weitere Infos zum Handel und zur Werbung mit Tieren finden Sie im Tierschutz Gesetz vom 16. Dezember 2005 (Stand 01.01.2022) und in der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (Stand 01.06.2022)

Weitere Infos zum Handel, zur Werbung oder der Haltung von Heim- und Wildtieren finden Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Weitere Infos zum Handel und zur Werbung mit bedrohten und gefährdeten Tieren finden Sie in der Convention CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) sowie in der Artenliste der bedrohten und geschützten Tierarten.

Waffen-Anzeigen

Der Waffenerwerb, -verkauf und -handel unterliegt den strengen Richtlinien gemäss Bundesamt für Polizei fedpol. Waffen-Anzeigen von Kunden/innen mit Auslanddomizil werden nicht zugelassen. Ebenso dürfen Waffenangebote und -gesuche nicht online publiziert werden. Eine Kopie des Passes oder der ID der Auftraggebenden muss vor der Publikation zwingend eingereicht werden. Zudem muss bei Verkaufsanzeigen, die vollständige Kontaktadresse der Auftraggebenden in der Anzeige aufgeführt und publiziert werden.

  • Zugelassen, nach Einreichung der ID-Nachweise sind meldepflichtige und bewilligungspflichtige Waffen wie bspw. Ordonanzwaffen, Sackmesser, Antike Waffen, Jagdgewehre, Kleinkaliber und Luftdruckwaffen sowie Floberts etc.
  • Nicht zugelassen sind verbotene Waffen wie bspw. Seriefeuerwaffen (vollautomatisch), halbautomatische Waffen, Munition oder Geschosse mit Sprengwirkung, Dolche (symmetrische Klinge), Schlagringe, Elektroschockgeräte, Wurf- und Schmetterlingsmesser etc.

Weitere Informationen zum Handel, Verkauf und Erwerb sowie zur Klassifizierung von Waffen (meldepflichtige, bewilligungspflichtig oder verbotene Waffen) finden Sie beim Bundesamt für Polizei fedpol.

Erotik-Anzeigen

Wir publizieren keine Anzeigen mit explizit erotischem Inhalt oder diskriminierenden Texten.

  • Sind Auftraggebende und Inserenten/innen nicht identisch so muss zwingend ein ID-Nachweis der Auftraggeber/innen eingereicht werden.
  • Bei Erotik Anzeigen dürfen keine Bilder mit freizügigem Inhalt oder explizit erotische Begriffe in der Anzeige aufgeführt werden. Wir behalten uns vor, Textänderungen vorzunehmen oder die Publikation abzulehnen

Nicht erwünscht sind Inserate (Absicht erkennbar zur...)

  • ... Involvierung von Minderjährigen
  • ... Involvierung von Schwangeren
  • ... Ausübung nicht einvernehmlicher oder strafbarer Handlungen
  • ... Anstiftung zur Prostitution
  • ... Ausübung sexueller Handlungen mit Tieren


Nicht erwünscht sind die Abbildung oder die symbolische Darstellung von

  • gesetzlich verbotenen Inhalten nach Artikel 197 des Schweizerisches Strafgesetzbuchs (StGB)
  • Inhalten ohne direkten Zusammenhang zum betreffenden Inserat
  • sexuellen Handlungen inklusive dem Gebrauch von Sexspielzeugen
  • Anzeichen einer Schwangerschaft
  • Körperflüssigkeiten
  • angewandter Gewalt
  • Genitalien oder Körperöffnungen des Intimbereichs, diese sind durch die Körperhaltung, ein Kleidungsstück oder ein Farbfeld komplett zu verdecken

Ankaufs-Anzeigen

Um die TierWelt Leser- und Kundschaft vor betrügerischen Ankaufs-Inseraten zu schützen, gelten für Ankaufs-Anzeigen (Goldankauf, Teppichhandel, Darlehensgesuche, Messer schleifen etc.) folgende Bestimmungen: Firmen müssen Ihren Sitz in der Schweiz und den Eintrag im CH-Handelsregister vorweisen, Private Auftraggebende müssen eine Kopie des Passes oder der ID sowie eine aktuelle Wohnsitzbescheiniung in der CH vorweisen.

  • Die vollständige Adresse der Auftraggeber/innen muss in der Anzeige aufgeführt und publik gemacht werden.
  • Ein neutraler Ort für die Ankäufe (Gemeindesaal, Restaurants etc.) muss in der Anzeige aufgeführt und publik gemacht werden.
  • Zusätze betreffend Hausbesuchen werden nicht publiziert.
  • Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Zudem gilt in jedem Fall die Vorauskassepflicht.

 

Angebote mit kostenpflichtigen Telefonnummern

  • Bei Angeboten mit kostenpflichtigen Telefonnr. ist die Kostenangabe pro Minute zwingend in der Anzeige aufzuführen.
  • Die Schreibweise ist vorgegeben und zwingend einzuhalten: Bsp. Fr. 2.-/Min. od. Fr. 2.50/Min.

Bei Verstössen gegen die oben aufgeführten Publikationsrichtlinien wird die Publikation abgelehnt und zurückgewiesen. Auftraggebende werden bei Textänderungen in den Anzeigen oder bei Ablehnungen von Anzeigen informiert. Bei wiederholten Verstössen gegen unsere Publikationsrichtlinien behalten wir uns vor, Kunden/innen für die weitere Aufgabe von Anzeigen zu sperren.

Schreibweise in der TierWelt

  • Telefonnummern werden immer ohne «+41» (Vorwahl) und mit Abständen publiziert
    Bsp: 041 999 99 99
  • Franken / Preis Angaben sind mit «Fr.» zu benennen (kein CHF, SFR oder ähnliches)
  • Mehrwertsteuer: ohne Hochkomma oder Abstand
    • Am Ende immer ein “.-” setzen - Beispielt: Fr. 2000.- Fr. 15.20 ab Fr. 12000.-
  • Mehrwertsteuer: Immer mit Abkürzung publizieren | inkl. MwSt.
  • Occasion / Neuwertig | Occ. Neuw.
  • Jahrgang | Jg.
  • Diverse | div.
  • Und so weiter | usw.
  • Format | Immer mit “x” dazwischen - Beispielsweise: Format: 35 x 45 cm
    • Milimeter / Zentimeter / Meter | - cm oder Zentimeter (je nach Kundenwunsch)
    • m oder Meter (je nach Kundenwunsch) immer mit Leerschlag | 35 m 35 Meter 40 cm 150 mm
    • Höhe / Länge / Breite | - entweder mit Einzelangabe oder mit “x” | L 3,5 m, H 5,1 m, B 2 m 3,5 x 5,1 x 2 m
  • Datum / Daten / Zeitpunkt
    • immer mit Jahresangabe (2-stellig)
    • Monat abkürzen
    • ohne Leerschläge
    • ohne Nullen | bis 12.12.21 ab 1.2.22
  • Minuten / Stunden | - immer mit Leerschlag
    • Std. für Stunden (mit Punkt)
    • min für Minuten (ohne Punkt) | 15 Std. nur 15 min nach Luzern