Geflügel
Newcastle-Krankheit: Töten statt impfen
Wenn auf einem Schweizer Geflügelhof die Newcastle-Krankheit oder die Infektiöse Laryngotracheitis ausbricht, greifen die Behörden rigoros durch. Alle Tiere werden getötet. Dabei gäbe es Impfstoffe. Doch diese sind – im Gegensatz zur Europäischen Union – hier nicht zugelassen.
Am 18. November vermeldete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dass sich der Verdacht auf die Newcastle-Krankheit auf einem Legehennenbetrieb im Südtessin bestätigt habe. Alle 6000 Hennen mussten daraufhin getötet werden. Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine in der Schweiz meldepflichtige, hochansteckende Seuche. Die Legeleistung erkrankter Hennen fällt schlagartig auf null. Es ist jedoch möglich, dass manche von ihnen kurzfristig dünnschalige Eier legen. Zu den weiteren Symptomen gehören Augen- und Nasenausfluss sowie Durchfall. Die Hennen sind schläfrig, appetitlos und sterben zu einem grossen Teil.
Die Newcastle-Krankheit betrifft alle Altersklassen und ist auch bei Truten und zahlreichen Haus- und Wildvogelarten zu beobachten – ausser beim Wassergeflügel. Da das Virus schnell übertragen wird, müssen alle Tiere eines betroffenen Betriebs von Gesetzes wegen sofort getötet werden. Zudem errichten die Behörden, wie jetzt im Tessin, eine Schutz- und Überwachungszone.
Impfung vernichtet Erreger nicht
Die Pharmaindustrie hat zwar längst einen Impfstoff gegen diese atypische Geflügelpest entwickelt; dessen Einsatz ist in der Schweiz jedoch verboten. Dies mag für den Laien unverständlich sein, zumal in der Europäischen Union eine Impfung zwingend ist. So verabreicht man in Deutschland jedem Küken in der zweiten und fünften Lebenswoche die Newcastle-Impfung über das Trinkwasser.
Die Schweizer Strategie ist darauf zurückzuführen, dass eine Impfung zwar einen Ausbruch verhindern könnte, den Erreger aber nicht vernichtet. Die rigorose Tötung der Tiere jedoch schon. Zudem sehen die Behörden so jederzeit, ob und wo in der Schweiz das Virus vorkommt, beziehungsweise ob die hiesige Geflügelpopulation frei von der Newcastle-Krankheit ist. Dies war in den letzten Jahren auch so. Der letzte Fall geht auf das Jahr 2011 zurück. Gemäss BLV besteht für die Konsumenten übrigens keinerlei Gefahr. In seltenen Fällen kann bei Personen, die direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten.
Ein weitere meldepflichtige Krankheit ist die Infektiöse Laryngotracheitis (ILT). Es handelt sich dabei um eine virusbedingte, schwerwiegende Erkrankung der Luftröhre und der Augen bei Hühnern, Pfauen und verschiedenen Fasanen. Jedes zweite Tier stirbt daran. Die ILT ist keine Seuche, sondern eher mit einer Grippe vergleichbar, die besonders durch kaltes und feuchtes Klima begünstigt wird. Meistens werden die Tiere durch die räumliche Nähe zu den Virusträgern angesteckt.
Die ILT senkt die Legeleistung der betroffenen Hennen stark. Bei einer schweren Erkrankung ersticken die Tiere, entweder plötzlich oder innerhalb von zwei Wochen durch eine lang anhaltende, hochgradige Atemnot. Handelt es sich um eine mildere Form, kann die Krankheit gemäss dem veterinärmedizinischen Standardwerk «Kompedium der Geflügelkrankheiten» auch lediglich zu Leistungseinbussen führen.
Vorbeugen ist schwierig
In der Schweiz werden gemäss dem Kantonstierarzt von Neuenburg, Pierre-François Gobat, jedes Jahr einige Fälle diagnostiziert. Auch hier gilt dasselbe Impfverbot wie bei der Newcastle-Krankheit – obwohl es sich nicht um eine Seuche handelt. In Europa dagegen wird ILT mit einer Impfung kontrolliert. 2015 wies Gobat an einem Kurs für Rassegeflügelzüchter darauf hin, dass sich die Behörden bei jedem Fall fragen, ob die Schweizer Bekämpfungsmethode noch zeitgemäss ist. Schlussendlich habe der Staat nicht das Ziel, die Krankheit auszurotten. Sie sei auch nicht auszurotten. Weder durch ein Impfverbot noch durch einen Impfzwang.
Wird die Krankheit nachgewiesen, beginnt das amtliche Verfahren. Die kantonalen Behörden sperren den betroffenen Betrieb und ordnen die Tötung des Bestandes an. Zudem ist der Tierverkehr von und zu diesem Betrieb während der Sperrung untersagt. Obwohl es gesetzlich eine Ausnahmeregelung gäbe, dank der wertvolles Erbgut über Bruteier gesichert werden könnte, kommt diese meist nicht zur Anwendung, da die erkrankten Tiere nur noch wenige Bruteier legen, die dies zulassen würden.
Gegen die ILT vorzubeugen, ist schwierig, denn es gibt Hühner, die Träger des Erregers sind, jedoch keine Symptome zeigen. Bei solchen Tieren kann der Ausbruch aber in einer Stresssituation erfolgen, zum Beispiel, wenn ein Rassehuhn an einer Geflügelausstellung teilnimmt, ein Stallwechsel stattfindet oder eine Henne mit dem Legen beginnt. Viele (Rasse-)Geflügelzüchter würden deshalb die Zulassung einer Impfung als Präventionsmassnahme in der Schweiz begrüssen. Diese würde insbesondere der Erhaltung ursprünglicher, bedrohter Rassen zugutekommen.
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