Nach Attacken gegen Kinder
Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Schweizer Hundeszene kritisiert fehlende wissenschaftliche Grundlage
Im Kanton Zürich gilt seit anfangs Januar ein Rottweiler-Verbot. Der Regierungsrat sieht darin eine präventive Massnahme. Anderer Meinung sind diverse Hunde-Organisationen: Sie argumentieren, dass ein Verbot nicht zielführend und das Vorgehen des Kantons unwissenschaftlich sei.
Oktober 2024: Ein Rottweiler stürmt aus einer Wohnung in Adlikon bei Regensdorf, greift mehrere Personen an und verletzt zwei Kinder schwer. Der Hund wird eingeschläfert. Nur zwei Monate später sorgt die gleiche Hunderasse in Winterthur wieder für Schlagzeilen: Am 7. Dezember landet ein fünfjähriges Kind wegen einer Rottweiler-Attacke in Winterthur-Reutlingen mit schweren Kopfverletzungen im Spital und muss operiert werden. Einige Tage nach diesem zweiten tragischen Vorfall reagiert die Politik: Kurz vor Weihnachten beschliesst der Zürcher Regierungsrat das Rottweiler-Verbot.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich nicht mehr erlaubt. Derzeit sind rund 350 Rottweiler im Kanton Zürich registriert. Leute, die bereits einen Rottweiler halten, können ihren Vierbeiner zwar noch frei bewegen, müssen aber bis am 30. Juni eine Haltebewilligung beim Veterinäramt beantragen. Dabei ist nicht nur ein Gesuch einzureichen, sondern auch diverse Dokumente wie…
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