Ferien in Kroatien: Klares Wasser, herrlicher Strand und Spanferkel, frisch vom Spiess. Am Aufenthalt im Bungalow gäbe es kaum etwas auszusetzen, wären da nicht die jungen Kätzchen, die jeden Morgen zu Besuch kommen. Mit ihren grossen Augen und dem zotteligen Fell ergattern sie sich schnell etwas Schinken vom Frühstückstisch. Und so dauert es nicht lange, bis die Tochter fragt: «Mama, können wir nicht eines davon mit nach Hause nehmen?»

Was im Grunde ein tierliebender Gedanken ist – immerhin würde es dem Kätzchen bei uns sicher besser gehen als hier auf der Strasse – ist aber eine schlechte Idee. Werden Tiere aus den Ferien mit nach Hause genommen, ist ein unschönes Ende meist vorprogrammiert.

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Das Einführen von Hunden oder Katzen ist nämlich alles andere als einfach. Darauf macht auch die Kampagne «Spiele nicht mit meinem Leben» der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz aufmerksam. «Der Import von Tieren in die Schweiz ist an strenge Vorschriften geknüpft, welche vom Herkunftsland abhängig sind», schreibt diese auf ihrer Webseite. «Für deren Erfüllung sind zwei Wochen Ferien nicht ausreichend.»

Am Zoll ist Schluss

Um einen Hund oder eine Katze mit in die Schweiz zu bringen, müssen viele Dinge beachtet werden. Ob es nun eine spezielle Impfung braucht, ein spezifisches Dokument oder gar einen Bluttest, ist abhängig vom Herkunftsland des Tieres. Handelt es sich dabei um ein EU-Land – wie Kroatien – gestaltet sich das ganze etwas einfacher. Gerade bei Drittstaaten sollten sich Tierliebhaber aber unbedingt weitergehend informieren.

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Wer leichtfertig handelt, sich nicht informiert oder die Vorschriften einfach ignoriert, für den könnte spätestens an der Grenze Schluss sein. Der Zoll kann falsch importierte Tiere nämlich beschlagnahmen. Und auch Tierärzte sind verpflichtet, Verstösse gegen die Verordnungen zu melden. Es gibt also viele Möglichkeiten, wie das Kätzchen aus der Feriendestination irgendwann bei den Behörden landet. Hier wird es dann entweder monatelang in Quarantäne gehalten oder zurück in sein Heimatland gebracht – alles auf Kosten desjenigen, der es mit nach Hause nehmen wollte.

Im schlimmsten Fall, etwa wenn keine Tollwut-Impfung vorhanden ist, muss das tierische Feriensouvenir sogar eingeschläfert werden.

Vorsicht vor unseriösen Händlern

All diese Punkte lassen sich auch auf Haustiere übertragen, die von unseriösen Züchtern und Händlern im Internet gekauft werden und dann unter Missachtung der Bestimmungen in die Schweiz kommen.

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Deshalb sollten sie nicht nur das Kätzchen dort lassen, wo sie es angetroffen haben, sondern auch bei der Anschaffung eines anderen Haustiers immer die Augen offenhalten. Vorsicht ist wie so oft besser als Nachsicht. Darauf macht auch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) immer wieder aufmerksam. Auch hier lohnt sich ein Blick auf die Webseite.