Tierschutz
Zwinger- und Kettenhaltung
Bis heute ist die Haltung von Hunden an der Kette oder im Zwinger an einigen Orten in der Schweiz möglich und wird auch praktiziert. Eine solche Haltung unterliegt aber sehr strengen Auflagen. Entspricht sie überhaupt dem Hundewohl?
Die Tierschutzverordnung regelt sehr genau, unter welchen Umständen ein Hund im Zwinger oder angebunden gehalten werden darf; das Bild vom «klassischen» Kettenhund erfüllt diese Anforderungen oft nicht. Wichtigstes Merkmal der Zwingerhaltung: Acht Quadratmeter Fläche müssen einem Hund, der zwischen 20 und 45 Kilogramm wiegt, zur Verfügung stehen. Bei zwei oder mehreren Hunden nimmt die Fläche um einige Quadratmeter zu. Auch bei Zwingerhaltung gehört täglicher Auslauf zu den Pflichten. Können Halter die Hunde nicht auf einen Spaziergang mitnehmen, brauchen sie ein Auslauf-gehege, das sicher fünfmal so gross ist wie der Zwinger. Hunde, die an einer Laufkette gehalten werden, brauchen bei einem Körpergewicht von 20 bis 45 Kilogramm 40 Quadratmeter Bewegungsfreiheit.
Das heisst, dass die Kette nirgends hängen bleiben darf. Pro Tag müssen sie sich mindestens fünf Stunden frei von der Kette bewegen können. Doch reicht das? Irina Spring, Hundetrainerin, Assistenzärztin am Tierspital Zürich…
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