Die Tierschutzverordnung regelt sehr genau, unter welchen Umständen ein Hund im Zwinger oder angebunden gehalten werden darf; das Bild vom «klassischen» Kettenhund erfüllt diese Anforderungen oft nicht. Wichtigstes Merkmal der Zwingerhaltung: Acht Quadratmeter Fläche müssen einem Hund, der zwischen 20 und 45 Kilogramm wiegt, zur Verfügung stehen. Bei zwei oder mehreren Hunden nimmt die Fläche um einige Quadratmeter zu. Auch bei Zwingerhaltung gehört täglicher Auslauf zu den Pflichten. Können Halter die Hunde nicht auf einen Spaziergang mitnehmen, brauchen sie ein Auslauf-gehege, das sicher fünfmal so gross ist wie der Zwinger. Hunde, die an einer Laufkette gehalten werden, brauchen bei einem Körpergewicht von 20 bis 45 Kilogramm 40 Quadratmeter Bewegungsfreiheit.

Das heisst, dass die Kette nirgends hängen bleiben darf. Pro Tag müssen sie sich mindestens fünf Stunden frei von der Kette bewegen können. Doch reicht das? Irina Spring, Hundetrainerin, Assistenzärztin am Tierspital Zürich und baldige Verhaltenstierärztin, meint dazu: «Der Tierschutzrahmen ist immer nur das Mindeste. Damit ist nicht klar, ob dem Tier wirklich wohl ist. Es gibt Hunde, die die Zwingerhaltung entspannt nehmen, und andere, die mit Frust oder Angst reagieren.»

Stress erkennen

Wirklich wichtig sei der Sozialkontakt, egal, bei welcher Haltungsform. «Gerne allein ist kein Hund», betont Irina Spring. Dies sei bei Zwingerhunden genauso ein Problem wie bei Hunden, die den ganzen Tag allein in der Wohnung sind. So müssen in Zwingern oder Boxen gehaltene Hunde mindestens Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu anderen Hunden haben. Die Vierbeiner dürfen während maximal drei Monaten ohne Sozialkontakt gehalten werden. Wenn aber Hundehalter nicht mehrere Hunde halten möchten, müssen die Hunde tagsüber während fünf Stunden Kontakt zu Menschen oder anderen Hunden haben. Es reicht nicht, den Hund den ganzen Tag im Zwinger zu halten und dann einfach nachts ins Haus zu holen. Zu den Grundbedürfnissen eines Hundes gehören Bewegungsmöglichkeiten und Sozialkontakt. Daher ist Zwingerhaltung nicht immer gleich Zwingerhaltung.

Irina Spring unterscheidet klar zwischen Rudel- und Einzelhaltung. Zudem sei es entscheidend, was der Hund bis anhin gewohnt gewesen sei. Auch das Fell und die Rasse des Hundes spielen in gewissen Punkten eine Rolle. Bei Hunden ohne Unterwolle sollte klar von der Haltung draussen abgeraten werden. Zudem müssen alle Hunde bei Extremtemperaturen Zugang zu einem isolierten Raum haben. Irina Spring erklärt weiter, dass sie Beschäftigung brauchen, da Unterstimulation oft zu Verhaltensauffälligkeiten führe. Auch sei es wichtig, dass Halterinnen erkennen können, wenn das Tier Stress hat. Laut Irina Spring zeigen sich Stressmerkmale unterschiedlich. «Gewisse Hunde werden still, andere bellen laut. Die Reaktion auf Unwohlsein kann sehr verschieden ausfallen.»

Ketten- und Zwingerhaltung werden aus Tierschutzsicht immer häufiger kritisiert. Der Schweizer Tierschutz (STS) veröffentlichte eine Recherche zu Zwinger- und Kettenhundehaltung. Oft werden Mindeststandards nicht eingehalten: allein gelassene Hunde, zu viel Zeit im Zwinger, keine anderen Hunde in Sicht und mit Exkrementen verschmutzte Böden. Natürlich ist Zwingerhaltung nicht gleich Zwingerhaltung, aber die gesetzlichen Mindeststandards sind verpflichtend. Der Tierschutz fordert aber noch mehr. Die Vierbeiner sollen nur vier bis fünf Stunden eingesperrt sein und über Nacht im Haus schlafen dürfen.

Zudem soll regelmässiger Auslauf von mindestens einer Stunde für Halter verpflichtend werden. Der Tierschutz betont zudem das Bedürfnis des Hundes nach Kontakt zu Artgenossen und Menschen. Er soll regelmässig Teil der Familie sein können, die sich mit ihm auseinandersetzt – sei es beim Kuscheln, Spielen oder Spazieren. Dass der Hund gerne Teil des Lebens der Besitzer ist, betont auch Irina Spring.

Was gehört laut Gesetz mindestens in den Zwinger? Erhöhter Liegeplatz: ausser bei kranken und alten Hunden
Futter: Hunde brauchen regelmässiges Futter
Wasser: dieses darf im Winter nicht gefrieren
Witterungsgeschützter Schlafplatz: eine gut isolierte Hundehütte oder durchgehender Zugang zu einem isolierten Raum im Haus oder Stall
Saubere Böden: perforierte Böden sind verboten
Liegematerial: dieses muss trocken und verformbar sein, wie Teppiche oder Kuscheldecken