Bundesgericht
René Strickler muss Raubtierpark räumen
Der Raubtierhalter René Strickler ist mit seiner Beschwerde gegen den Räumungsbefehl für seinen Raubtierpark in Subingen SO vor Bundesgericht abgeblitzt. Somit muss er das Gelände der Vermieterin Espace Real Estate verlassen.
Anfang Mai verpflichtete das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt den 65-jährigen René Strickler unter Strafandrohung, dass er Tiere und Material bis spätestens am 14. Juli vom Gelände abziehen muss. Es wies das zuständige Oberamt an, die Räumung zwangsweise durchzuführen, sollte Strickler die Anordnung nicht befolgen.
Gegen diesen Entscheid legte der Raubtierbesitzer Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er wollte damit Zeit gewinnen, um die Finanzierung für den Kauf des Geländes zu sichern, wie er damals sagte («Tierwelt Online» berichtete).
Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass Strickler in seiner Beschwerde die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung der Räumung nicht bestritten habe. Vielmehr habe er sich zu den Schwierigkeiten einer neuen Unterbringung seiner Tiere geäussert.
Er habe zudem beantragt, das Grundstück mindestens ein weiteres Jahr nutzen zu dürfen. Das Bundesgericht hält dazu ausdrücklich fest, dass dieser Punkt nicht mehr zur Debatte stehe. Das Mietverhältnis sei rechtskräftig beendet worden.
Mietverhältnis längst beendet
Strickler hatte mit der Solothurner Espace Real Estate im Februar 2014 einen Vergleich abgeschlossen. Darin verpflichtete er sich, das Gelände bis Ende 2015 zu räumen. Er wisse also seit diesem Datum, dass er das Areal verlassen müsse. Die Vorinstanzen hätten ihr Ermessen zu diesem Punkt nicht verletzt, sondern grosszügig zu seinen Gunsten ausgeübt.
Der 65-jährige Strickler betreibt den Raubtierpark in Subingen seit 2003. Im Park leben sieben Tiger, vier Löwen und sechs Pumas sowie ein Kragenbär, wie aus Unterlagen des Richteramts Bucheggberg-Wasseramt hervorgeht. Hinzu kommen Kleintiere wie Ziegen und Schweine.
Landkauf als Ausweg
Die Vermieterin kündigte den Vertrag 2009. Das Mietverhältnis wurde anschliessend aber zwei Mal erstreckt. 2014 schlossen die Mietparteien schliesslich den genannten Vergleich. Gemäss Espace Real Estate besteht im Grundsatz die Möglichkeit, dass Strickler das Gelände kaufen kann. Der Preis beträgt rund 14 Millionen Franken.
Strickler gab wiederholt an, er werde das Geld bald beisammen haben. Im Juli wurde die Raubtierpark Subingen AG mit einem Aktienkapital von 100'000 Franken ins Handelsregister Solothurn eingetragen. Als Hauptzweck der Aktiengesellschaft, an der auch Strickler beteiligt ist, wird das "Führen eines Tierparkes" aufgeführt.
Strickler spielt weiter auf Zeit
In einer Stellungnahme gibt sich die Geschäftsleitung der Raubtierpark Subingen AG «nicht wirklich überrascht» vom Urteil des Bundesgerichts. Man konzentriere sich mit oberster Priorität darauf, für das 50'000 Quadratmeter grosse Grundstück einen Käufer zu finden. Dieses könne teilweise auch gewerblich genutzt werden.
Es würden Gespräche mit der Landbesitzerin, Immobilienfachleuten und einer Grossbank geführt. Falls keine Einigung erzielt werden könne, sei man «seit einiger Zeit in Verhandlungen mit einem Alternativstandort im Ausland», heisst es weiter: «Dort wären für eine tiergerechte Raubtierhaltung allerdings aufwendige Baumassnahmen erforderlich.»
Vorbereitung für Umplatzierungen
Für die Vollzugsbehörden ist der Fall schwierig. Dies wurde bereits an der einzigen öffentlichen Verhandlung in dieser Sache vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt im Februar klar.
Bei der Zwangsräumung des Raubtierparks können die Behörden auf keine Erfahrungen zurückgreifen. Beim Oberamt in Solohturn hiess es Mittwoch, man suche nach Lösungen, um zuerst die Kleintiere und danach die Raubtiere umplatzieren zu können.
Die Vorbereitungen würden wohl mehrere Wochen oder Monate Zeit in Anspruch nehmen. Alle solle ruhig und im Sinne der Tiere abgewickelt werden, hiess es weiter. Tötungen seien richterlich nicht verfügt worden.
Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten forderte in einer Medienmitteilung, die involvierten Parteien müssten langfristige Lösungen für die Tiere suchen. Der Entscheid des Bundesgerichts werde begrüsst, weil die Verantwortung über einen solchen Raubtierpark nicht in den Händen einer Einzelperson liegen dürfe.
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