Abschussbewilligung beantragt
Graubünden will Wölfe aus dem Beverin-Rudel schiessen
Auf einer Alp am Schamserberg im Hinterrheintal ist es zwischen einer Hirtin und Wölfen zu zwei Begegnungen gekommen, bei denen die Wölfe Drohverhalten zeigten. Nun beantragt das Amt für Jagd und Fischerei Garaubünden den Abschuss von Wölfen aus dem Beverin-Rudel.
Beim ersten Zwischenfall wollte die Hirtin mit einem Hirtenhund eine Weidefläche erkunden, wie der Kanton Graubünden am Mittwoch mitteilte. Plötzlich stand ein Wolf knurrend etwa zehn Meter hinter der Hirtin. Sie sprach den Wolf laut an, worauf das Tier davon zottelte.
Eine Woche später sei die Hirtin im gleichen Gebiet von drei Wölfen überrascht worden. Sie griffen den Hirtenhund an und entfernten sich erst, als die Hirtin erneut mit bestimmter Stimme auf sich aufmerksam machte. Die Hirtin und zwei Bauern beobachteten später am gleichen Ort fünf ausgewachsene Wölfe und mindestens sechs Welpen.
Da sich die Vorfälle im Streifgebiet des Beverin-Rudels ereignet hätten, sei davon auszugehen, dass Wölfe aus diesem Rudel der Hirtin begegnet seien. Die Bevölkerung am Schamserberg mache sich grosse Sorgen um die Sicherheit von Mensch und Tier, schreibt der Kanton.
Auch Esel und Rinder verletzt?
Das kantonale Amt für Jagd und Fischerei hat «wegen dieser beiden Ereignisse mit aggressivem Verhalten von Wölfen» beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Antrag zum Abschuss von Wölfen des Beverin-Rudels gestellt. Auch drei verletzte Esel und zwei verletzte Rinder könnten zu Lasten dieses Rudels gehen.
Einen Abschuss von Wölfen rechtfertige auch, dass im Streifgebiet des Beverin-Rudels zuletzt immer wieder Schafe und Ziegen in geschützten Herden von Wölfen gerissen wurden. Die Bündner Behörden «stellen besorgt fest», dass sich Wölfe vermehrt auch in Rinder- und Pferdeherden wagten.
Die Entwicklung der verschiedenartigen Wolfsereignisse in den letzten Wochen zeige, dass «die gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Herdenschutz und Wolfsmanagement der sehr schnellen Wolfsentwicklung hinterherhinken»,schreibt der Kanton. Dem müsse der Bund die Vorschriften zum Abschuss von Wölfen anpassen.
Leitrüde kann geschossen werden
Anders sieht dies die Gruppe Wolf Schweiz. Die am 15. Juli in Kraft getretene neue Jagdverordnung mache es möglich, dass neu nicht nur Welpen, sondern auch Leitwölfe reguliert werden können. Damit sei den Kantonen ein neues Instrument gegeben worden, der Schutz von Wolfsrudeln sei aber erheblich geschwächt worden, da deren Zerstörung in Kauf genommen werde.
Dass das Beverin-Rudel Herden trotz Herdenschutzmassnahmen angegriffen habe, sei eine Folge das anfänglich fehlenden Herdenschutzes in dessen Streifgebiet. Der Leitrüde des Rudels habe sich insbesondere auf einer Alp auf Nutztiere spezialisieren können, da er dort seit seinem Auftauchen 2018 ungeschützte und später unzureichend geschützte Schafe gefunden habe. «Damit bewahrheitet sich, dass fehlender Herdenschutz auch für geschützte Herden zum Problem werden kann», schreibt die Gruppe Wolf.
Somit betrachteten die Wölfe wohl auch die vorhandenen Herdenschutzhunde als Eindringlinge in ihr Revier, was zu Drohverhalten geführt habe. Berichte wie den der betroffenen Hirtin ernst zunehmen, sei richtig und verständlich. Gemäss Gesetz gilt es als «problematisches Verhalten», wenn Wölfe trotz menschlicher Präsenz Hunde bedrohen. Daher sei auch die das Gesuch um Abschuss verständlich.
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