VIER PFOTEN Ratgeber
Wie Hundehalter Wildtiere in der Brut- und Setzzeit schützen können
Es ist wieder so weit: Vögel sind fleissig am Nester bauen, Dachse ziehen bereits ihre Jungen auf und Wildschweinfrischlinge tummeln sich in den Wäldern. Der Jagdtrieb eines Hundes kann jedoch zur Gefahr für Wildtiere werden. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN gibt Ratschläge, wie sich Hundebesitzer verhalten können.
Von März bis Juli ist Brut- und Setzzeit. Die herausfordernde Zeit, in der Wildtiere ihre Jungen bekommen und aufziehen. Jungtiere sind meist völlig wehrlos und können wildernden Hunden leicht zum Opfer fallen. Auch Störungen der Muttertiere durch frei herumlaufende Fellnasen kann die Energie rauben, die die Weibchen zur Aufzucht ihrer Jungen und zur Milchproduktion dringend benötigen. Um das zu verhindern, kennen einige Kantone, jedoch bei weitem nicht alle, eine Leinenpflicht in den Frühlings- und Sommermonaten.
In den Genen verankert, bei manchen Rassen mehr als bei anderen, stellt das Jagen ein ganz natürliches Verhalten von Hunden dar. Zum Problem wird es allerdings erst, wenn frei laufende und passionierte Jäger im Frühling den Duft einer Fährte in die Nase bekommen, ein Rascheln im Dickicht vernehmen oder ein im Gras liegendes Rehkitz finden. Die meisten Hunde ignorieren dann geschickt die Rufe ihrer Besitzerinnen und lassen sich nicht mehr abrufen. Und warum sollte der Vierbeiner auch von seiner potenziellen Beute ablassen? Jagen ist für den Hund eine Belohnung in sich selbst.
In ihrem neuen Ratgeber: "Wenn der Hund fürs Leben gern jagt", rät die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN unverzüglich zu handeln, sollte sich der eigene Hund als Jäger entpuppen. «Eine einfache Massnahme ist es, den Hund dort anzuleinen, wo mit Wild zu rechnen ist: etwa im Feld und Wald», erklärt Yasmine Wenk, Kampagnen-Koordinatorin Haustiere bei VIER PFOTEN Schweiz in einer Medienmitteilung.
Auch durch gezieltes Training kann ein Hund zu einem gewissen Grad lernen, in der Nähe seiner Bezugsperson zu bleiben. In ein gutes Rückruftraining zu investieren, lohnt sich und erleichtert das Leben. Auch Hundeschulen bieten Antijagdtrainings-Kurse an, in denen gelehrt wird, das Jagdverhalten des Vierbeiners umzulenken. «Es bleibt trotz alledem ein Hund. Als Halterin oder Halter muss man immer damit rechnen, dass er doch einmal ausrückt. Da hilft es, sein Tier «lesen» zu können», ergänzt Yasmine Wenk. «Je eher Sie die typische Veränderung an ihm erkennen, desto besser können Sie einem Jagdausbruch entgegenwirken und das jagdliche Verhalten unterbrechen. Ist der Hund losgerannt, ist es oft bereits zu spät.»
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Wer seinen Hund wildern lässt, dem drohen Bussen von bis zu 20 000 CHF, sowie mögliche rechtliche Folgen. Wird ein Hund vom Wildhüter beim Wildern erwischt, ist dieser berechtigt, im Notfall den Vierbeiner zu erschiessen, insbesondere dann, wenn die Hundehalter bereits mehrmals verwarnt wurden. In den meisten Fällen allerdings geschieht das Wildern ganz im Stillen. Manchmal ist es so schnell geschehen, dass selbst die Besitzerin nicht mitbekommt, dass ihr Vierbeiner gerade ein Tier gerissen hat.
Wer also in Gebieten, in denen keine Leinenpflicht herrscht, nicht absolut sicher ist, dass er seinen Hund jederzeit auch ohne Leine unter Kontrolle halten kann, der sollte besser eine Lauf- oder Schleppleine nutzen, speziell im Wald, an Waldrändern und Feldern. Der Appell der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN an alle Hundehaltenden lautet, die Vierbeiner von März bis Juli stets anzuleinen. Zum Schutz für die heimischen Wildtiere.
Diesen und weitere Ratgeber von VIER PFOTEN finden Sie hier.
Kantone mit Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Thurgau, Uri: Hunde müssen vom 1. April bis 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden.
Luzern, Zürich: Hunde müssen vom 1. April bis 31. Juli in Wäldern und bis 50 Meter ausserhalb von Wäldern an der Leine geführt werden.
Solothurn: Hunde müssen vom 1. April bis 31. Juli in Wäldern an der Leine geführt werden.
Schaffhausen: Hunde müssen vom 15. April bis 30. Juni in Wäldern und unmittelbarer Waldnähe an der Leine geführt werden.
Neuenburg: Hunde müssen vom 15. April bis 30. Juni in Wäldern an der Leine geführt werden.
Freiburg, Genf: Hunde müssen vom 1. April. April bis 15. Juli in Wäldern an der Leine geführt werden.
Waadt: Hunde müssen vom 1. April. April bis 15. Juli in Wäldern, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden.
Obwalden, Nidwalden: Hunde sind in Wildruhegebieten vom 1., beziehungsweise 15. Dezember bis zum 30. April generell an der Leine zu führen. In gewissen Gebieten kann sich diese Leinenpflicht bis in die Sommermonate hinein verlängern.
Wallis: Leinenpflicht herrscht in einzelnen, ausgeschilderten Gebieten.
Glarus: Hunde sind in Wäldern und an Waldrändern das ganze Jahr über an der Leine zu führen. Jagd- und Gebrauchshunde sind von dieser Regelung ausgenommen.
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