Das Schächten, also das Töten von Säugetieren ohne vorherige Betäubung ist in der Schweiz seit 1893 verboten. Die bei Tierschützern umstrittene Methode der Tiertötung ist im Judentum und im Islam religiös verankert. Ein Verzehr von Fleisch ist streng praktizierenden Anhänger dieser Religionen nur erlaubt, wenn die getöteten Tiere möglichst rückstandlos ausbluten. 

In Küttigen AG sind am Mittwoch von einer Jagdaufseherin die nicht verwertbaren Überreste zweier weisser Hausschafe gefunden worden. Die Kantonspolizei schreibt in einer Mitteilung, dass die Jungtiere vermutlich in der Nacht davor geschächtet worden seien. Sie sucht Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben. Diese sollen sich bei der Kantonspolizei, unter der Telefonnummer 062 836 55 55 melden.