Schmähpreis
Stadtzürcher Hundezonen mit «rostigem Paragraphen» ausgezeichnet
Wer in der Stadt Zürich mit seinem Hund Gassi gehen will, müsse wohl bald einen Katasterplan mit sich führen, schreibt die IG Freiheit. Sie hat ihren Schmähpreis «rostiger Paragraph» deshalb am Mittwochabend an die Stadt Zürich verliehen, die verschiedene Hundezonen einführen will.
Die Pärke in Zürich sollen in fünf Hundezonen eingeteilt werden, kündigte die Stadt im September 2020 an: In den meisten Zonen gelte Leinenpflicht generell oder aber tagsüber, teilte sie mit. Zudem gebe es Freilaufzonen und Verbotszonen, und auf der Werdinsel soll eine saisonale Regelung gelten.
Dies sorgte für Kritik: Über 400 Einsprachen gingen gegen die Vorlage ein, woraufhin die Vorlage im März 2021 in wesentlichen Punkten überarbeitet wurde. Das verfügte Hundeverbot am Seeufer wurde aufgehoben, die tagsüber geltende Leinenpflicht in den Seeuferanlagen auf die Sommersaison beschränkt.
Beim jährlichen Online-Voting der IG Freiheit schwang der Stadtzürcher Hundezonenplan dennoch noch immer obenaus – sie widmet ihre Trophäe «rostiger Paragraph 2021» deshalb der verantwortlichen Stadträtin Karin Rykart (Grüne).
Platz zwei des Schmähpreises
Auf dem zweiten Platz landete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Dass Jungtiere von Gänsen und Enten während sechs Wochen unter Aufsicht baden sollten und Tierhalter «so faktisch zu Bademeistern werden, sorgte vielerorts für Kopfschütteln», schreibt die IG Freiheit in einer Mitteilung.
Die IG Freiheit verleiht ihren Schmähpreis seit 2007. Sie will damit nach eigenen Angaben die Öffentlichkeit sowie die Politik und die Verwaltung auf die «unzähligen unnötigen, bürokratischen Regulierungen aufmerksam machen».
Nachdem die Verleihung im vergangenen Jahr coronabedingt nur online durchgeführt werden konnte, fand sie nun wieder in der Zürcher Location Aura mit einer auf 200 Personen beschränkten Teilnehmerzahl statt.
Dieser Artikel wurde automatisch auf unsere neue Website übertragen. Es kann daher sein, dass Darstellungsfehler auftreten. Diese können Sie uns mit folgendem Formular melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren