BAFU
Ein eigener Artikel für den Kormoran
Weil die Kormorane immer zahlreicher werden und den Fischern die Beute aus den Netzen stehlen, sind die Berufsfischer auf Kriegsfuss mit den Vögeln. Nun soll eine Verordnungsänderung die Konflikte entschärfen.
5000 bis 6000 Kormorane verbringen den Winter jeweils in der Schweiz. Immer wieder lösen die Vögel Konflikte mit den Berufsfischern aus, indem sie ihnen Fische aus den Netzen entreissen und dabei das Material beschädigen. In einer Studie im Auftrag des BAFU wurde Anfang Jahr festgestellt, dass sich der Schaden von Kormoranen an der Fischerei gerade einmal zwischen 1,2 und 3,9 Prozent der Gesamteinnahmen bewegt («Tierwelt Online» hat berichtet).
Mit der Studie waren die Fischer allerdings ganz und gar nicht einverstanden. Der Berufsfischerverband bestreitet diese Zahlen und verweist darauf, dass die Fischereibetriebe zum Schutz vor Kormoranen auch Mehrarbeit leisten müssten («Tierwelt Online» hat berichtet). Der Gesamtschaden erreiche deshalb auch am Neuenburgersee einen zweistelligen Prozentbereich, hiess es in einem Communiqué von Ende März.
Eingriffe nur, wenn nötig
Die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate soll nun mit einem Kormoran-Artikel ergänzt werden, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Freitag mitteilte. Dieser sieht vor, dass das BAFU in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Vollzugshilfe zur Schadensverhütung, Schadenerhebung und zur Regulation der Kolonien in den Vogelreservaten ausarbeitet.
Das BAFU werde dabei auf klare Rahmenbedingungen in der Schadensprävention und der Einhaltung der Schutzgebietsziele setzen, heisst es im Communiqué. Eingriffe in die Kormorankolonien sollen erst dann erfolgen dürfen, wenn die möglichen und zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Schäden ausgeschöpft sind.
Kormorane gezielt verscheuchen
Das BAFU will zudem die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen fördern – denn diese sind für die Umsetzung zuständig. Mit einem koordinierten Vorgehen könnten die Kantone gemeinsam die Raumnutzung der Kormorane in eine gewünschte Richtung lenken, wie es im erläuternden Bericht des BAFU heisst: Auf Flussabschnitten mit besonders gefährdeten Fischen sollen die Kormorane «intensiv vergrämt» werden, während sie auf den grossen Seen mehrheitlich in Ruhe gelassen werden sollen.
Zusammen mit den wachsenden Brutkolonien lösten die Kormorane zunehmend Konflikte mit den Berufsfischern aus, heisst es im Bericht weiter. In gewissen Bächen und Flüssen könne der Kormoran auch den Bestand von gefährdeten Salmoniden – zum Beispiel Lachse und Forellen – dezimieren.
Schutzgebiete vergrössert
Mit der Schaffung des Kormoran-Artikels kommt der Bund einer Forderung des Parlaments nach, das 2010 eine entsprechende Motion überwiesen hatte. Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate sollen zudem die Schutzgebiete Kaltbrunner Riet und Alter Rhein im Kanton St. Gallen sowie Bolle di Magadino TI vergrössert werden.
Zudem sollen die Voraussetzungen und die Bewilligungspflicht für Regulierungseingriffe bei Konflikten mit jagdbaren Tierarten präzisiert werden. Dies betreffe insbesondere Wildschweine, die zunehmend Schäden in den landwirtschaftlichen Kulturen im Umfeld der Wasser- und Zugvogelreservate verursachten, schreibt das BAFU.
Bis zum 17. Oktober können sich Interessierte im Rahmen der Anhörung zur revidierten Verordnung äussern.
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