Das Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers in Boudry NE bestätigte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda Medienberichte, wonach der angeklagte Mann vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden sei. Seine Schuld habe nicht bewiesen werden können. Der Zweifel spreche für den Angeklagten.

In der Untersuchungshaft hatte der zur Tatzeit 19-jährige Mann zunächst ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen. Laut dem Gericht scheint es, dass dem Schwanenweibchen der Kopf nicht abgeschnitten, sondern ausgerissen wurde. Dies lege die Vermutung nahe, dass mindestens zwei Personen an dem barbarischen Akt beteiligt gewesen seien.

Der leblose Körper des Schwanenweibchens war an einem Sonntagmorgen im Mai 2014 von einem Passanten in der Nähe eines Nestes am Strand von Neuenburg gefunden worden. Die Eier darin waren zerbrochen, der Kopf des Schwans wurde in einen Abfalleimer geworfen.