Illegal ausgesetzt
Goldfische und Schildkröten werden zur Gefahr für wandernde Frösche
Die Wanderung in Laichgewässer ist für Amphibien eine risikoreiche Reise. Zu ihrem Schutz wird viel Aufwand betrieben. Umso trauriger, wenn in Teichen der Tod in Form ehemaliger Haustiere lauert.
Allein im Kanton Luzern tragen im Frühjahr Freiwillige jeweils bis zu 30'000 Frösche, Kröten und Molche sicher über die Strasse. Mancherorts gibt es nächtliche Strassensperren oder kleine Unterführungen für die Passage der Amphibien. Nur: Das Erreichen eines Laichgewässers allein sichert noch nicht eine erfolgreiche Fortpflanzung.
Fische, wo keine schwimmen sollten
Oft müsse man in ursprünglich fischfreien Gewässern feststellen, dass neuerdings welche darin schwimmen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Luzern. Sowohl ausgewachsene Frösche als auch ihre Eier und Larven stehen auf dem Speisezettel der Eindringlinge. Sogar speziell für die Amphibienförderung unter Schutz gestellte Teiche würden so zu Todesfallen.
Allzu erfolgreicher Goldfisch
In jedem fünften geschützten Kleingewässer seien schon illegal Fische freigelassen worden, schätzt der Kanton Luzern. Einige exotische Arten erwiesen sich als sehr erfolgreich ausserhalb des Aquariums, beispielsweise der Goldfisch. Ein Weibchen könne mehrmals pro Jahr laichen und sich damit schnell sehr stark vermehren. Aus einem Goldfisch wird bald ein Schwarm. Die Fische wieder zu entfernen, gestaltet sich teuer und aufwändig: Man müsse den Weiher oder Teich im Winter wochenlang trockenlegen. Dies sei Aufgabe der Eigentümer der betroffenen Kleingewässer. Auch ausgesetzte Schildkröten können die Bestände einheimischer Amphibien reduzieren.
Aussetzen ist strafbar
Der Kauf von Fischen oder Schildkröten sollte – wie bei allen Haustieren – sorgfältig überlegt werden, so die Schlussfolgerung. Informationen zur korrekten Haltung gehören dabei ebenso dazu, wie die Frage der Betreuung der Tiere. Das Aussetzen fremder Tierarten verstösst gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesgesetz über die Fischerei und ist entsprechend strafbar.
Hat ein Aquariumfisch oder eine Schildkröte im Haushalt keinen Platz mehr, ist eine Umplatzierung über ein Tierheim oder einen Tierhändler zu organisieren. Mit dem Freilassen tut man letztlich keinem der Beteiligten einen Gefallen.
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