Das Gericht auf Mallorca erklärte mehrere Artikel des im Juli 2017 reformierten balearischen Gesetzes über Stierkämpfe und Tierschutz für verfassungswidrig. Die neuen Bestimmungen hatten Medien «Stierkampf light» genannt.

Das von Linksparteien beherrschte Regionalparlament der Balearen in Palma de Mallorca habe mit dem Tötungs- und Verletzungs-Verbot seine Kompetenzen überschritten, befanden die Richter, wie Medien am Freitag unter Berufung auf Justizkreise berichteten. Da der Stierkampf 2013 zum nationalen Kulturgut erklärt worden sei, könne nur der Staat darüber entscheiden, hiess es. Der offizielle Urteilstext soll erst in den nächsten Tagen bekannt werden. 

«Der Stierkampfkunst ihre Essenz genommen, nämlich der Tod»
Die Richter waren in der Sache von der Volkspartei (PP) des damaligen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy angerufen worden. Die Stiftung «Fundación Toro de Lidia» (Stiftung Kampfstier) hatte das Tötungsverbot als "Barbarei" bezeichnet. Durch die Gesetzesreform werde «der Stierkampfkunst ihre Essenz genommen, nämlich der Tod».

Das Urteil des Verfassungsgerichts wird von Tierschützern scharf kritisiert. Die Vorsitzende der Tierschutz-Partei PACMA, Silvia Barquero, sagte der Nachrichtenagentur Europa Press, die einzige Lösung sei ein «totales Stierkampfverbot in ganz Spanien».

Kritik bei den Jungen
Obwohl Stierkampf in Spanien zunehmend umstrittener wird und vor allem unter den Jüngeren immer mehr an Attraktivität verliert, hatte das Verfassungsgericht schon im Herbst 2016 klargemacht, dass die spanischen Regionen die sogenannten Corridas auch nicht völlig verbieten dürfen. Damals war ein in Katalonien seit 2010 geltendes Stierkampfverbot gekippt worden.