Revidierte Jagdverordnung
Rauhfusshühner dürfen in Zug ungestört Balzen
Leinenpflicht für Hunde am Waldrand, Fütterungsverbot für Wildtiere und Vögel sowie ein Beobachtungsverbot der Rauhfusshühner-Balz: Dies sieht revidierte Zuger Jagdverordnung zum besseren Schutz der Tiere vor.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Verordnung «über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Bis 13. Juni können Parteien, Gemeinden sowie Verbände und Vereine Stellung nehmen.
Neu in die Verordnung soll unter anderem ein Abschnitt mit dem Titel «Schutz vor Störung» aufgenommen werden. Dieser richtet sich einerseits an die Jägerschaft – so wird ihr etwa verboten, vor der Hirschjagd die Tiere mit Scheinwerfern zu beleuchten.
Anderseits betrifft die Verordnung auch die Allgemeinheit. Neu wird es im Kanton Zug verboten sein, gezielt die Rauhfusshühner-Balz zu beobachten. Wenn eine Person zufällig an einem Balzplatz vorbeikommt, darf sie aber weiterhin zuschauen, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen. «Ziel der Bestimmung ist es, eigentliche Tagesfahrten und Exkursionen zu unterbinden und die störungsanfälligen, bedrohten Tiere zu schützen.» Gerade das seltene Auerhuhn ist sehr störungsempfindlich. Seit letztem Jahr lebt es wieder in Zuger Wäldern («Tierwelt Online» berichtete).
Kein Brot für Schwäne und Enten
Das bislang explizit nur für das Schalenwild geltende Fütterungsverbot wird gemäss der totalrevidierten Jagdverordnung auf alle Wildtiere und Wildvögel ausgedehnt.
Vom Verbot erfasst ist auch das Füttern von Schwänen und Enten am See. Für Singvögel dürfen aber im Winter weiterhin Körner bereitgestellt werden. Das Zufüttern sei zwar gut gemeint, doch habe es negative Folgen, schreibt die Regierung.
Im Weiteren wird eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern eingeführt. Diese soll während der Aufzucht- und Setzzeit der Wildtiere in den Monaten April bis Juli gelten. In umliegenden Kantonen hätten sich derartige Regelungen etabliert, hält die Regierung fest und verweist auf Luzern (seit 2014) und Aargau (seit 2010).
Mehr Parkplätze für die Jäger
Wie die Regierung schreibt, sind in der Verordnung auch verschiedene Anliegen der Jägerschaft aufgenommen worden. Dem Wunsch einzelner Jäger nach einer generellen Fahrerlaubnis entsprach sie aber nicht. «Die uneingeschränkte Verwendung von Motorfahrzeugen während der Jagdzeit ist nicht sinnvoll.»
Dies würde zu mehr Störungen und damit zu einem geringeren Erfolg im Jagdgebiet führen. Autos im Wald würden aber auch bei der Bevölkerung wenig Zuspruch finden.
Die Zuger Wälder seien kleinstrukturiert und gut erschlossen, die erlegten Tiere könnten schnell zu Fuss geborgen werden, glaubt die Regierung. Sie will aber mehr Parkplätze für Jäger schaffen: «Mit zusätzlichen, gut erreichbaren Parkplätzen kann den gesteigerten Anforderungen betreffend Wildbrethygiene besser Rechnung getragen werden als mit einer generellen Fahrerlaubnis.»
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