Ein Alpaka oder Lama allein halten? Nicht in der Schweiz! Wie bei Wellensittichen, Meerschweinchen, Goldfischen und vielen anderen geselligen Tieren verlangt das Tierschutzgesetz, dass Lamas und Alpakas mindestens einen Artgenossen als Gefährten haben. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, kann mit einer Strafe von mehreren Hundert Schweizer Franken rechnen. 2010 sorgte daraufhin ein Landwirt im Zürcher Oberland für Aufsehen, als er sein Lama schlachten liess, um der Verpflichtung zur Anschaffung eines zweiten Tieres zu entgehen. Ein Esel als Begleiter? Leider nicht ausreichend, da das Gesetz auf Artgenossen der gleichen Tierart besteht.

Doch in der Schweiz existieren noch einige andere Gesetze, die für manche eher kurios klingen mögen. Zum Beispiel: Wer in der Schweiz Lust auf Hund oder Katze zum Abendessen hat, darf dies grundsätzlich, aber nur im eigenen Haushalt! Sobald ein Gast mitessen möchte, wird der Verzehr dieser Tiere zu einem Gesetzesverstoss. Angler, die ein Selfie mit…

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