Tierschutzverordnungen 2025
Neue Tierrechte sollen Tierwohl verbessern
Am 1. Februar 2025 treten in der Schweiz neue Tierschutzverordnungen in Kraft. Diese beinhalten unter anderem strengere Regelungen zur Einfuhr von Welpen und ein Verbot des Schwanzkürzens bei Lämmern.
15 Wochen
So alt müssen Welpen neu sein, um von Verkäufern in die Schweiz gebracht zu werden. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Handel mit Hunden eindämmen, der laut einer Medienmitteilung oft über das Internet abgewickelt wird. Dabei werden häufig zu junge Hunde angeboten und über die Grenze verkauft. Neu dürfen Hunde unter 15 Wochen nur noch von Privatpersonen in die Schweiz gebracht werden.
Lämmer behalten ihren Schwanz
Ebenfalls neu ist das Verbot des Schwanzkürzens bei Lämmern. Bei allen anderen Tierarten ist diese Praxis schon verboten.
Geschlechtsbestimmung im Ei
Um den Ausstieg aus dem Kückentöten, also dem Töten von männlichen Kücken, zu vereinfachen. Dürfen Landwirtinnen und Landwirte ab nächstem Jahr das Geschlecht schon im Ei bestimmen. So können diese Eier vor dem Ausbrüten aussortiert werden.
Versuchstiere sollen es besser haben
Die Haltung und der Umgang mit Versuchstieren werden ebenfalls angepasst. Zudem erweitert der Bundesrat die Meldepflicht für Tierversuche, um mehr Transparenz zu schaffen.
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