Als die Listen die Lösung waren
Warum einige Hunderassen verboten sind
Warum sind gewisse Hunderassen verboten und andere nicht? Beschäftigt man sich mit dem Thema Listenhunde, kommt diese Frage häufig auf. Eine Antwort liefert der Blick in die Vergangenheit.
Ein Muskelpaket mit eiförmigem Ramskopf und kleinen Schlitzaugen. Als damals im Jahr 2000 der erste Bullterrier im kantonal-freiburgischen Tierheim landete, sei der Anblick «irritierend» gewesen. So beschreibt es Regula Schwarzenbach heute. Die 73-Jährige amtete damals als Präsidentin des Freiburger Tierschutzvereins SPA Fribourg. «Von da an ging es Schlag auf Schlag», erzählt sie. Die «Kampf-hunde-Welle» war angebrochen.
Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier: Unter anderem wurden diese Hundetypen und -rassen umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichnet – oder eben als Listenhunde. In rund der Hälfte der Schweizer Kantone sind gewisse Typen verboten oder bewilligungspflichtig. Wer sie halten und züchten will, muss strenge Auflagen erfüllen. Diese Listen sind aus mehreren Gründen umstritten: Einerseits kann jeder Kanton selbst entscheiden, welche Rassen er wie behandelt. Andererseits hängt das Aggressionspotenzial eines Tieres stark davon…
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