Das Zelt einfach auf dem lärmigen Campingplatz aufzustellen, ist nicht jedermanns Geschmack. Zu sehr locken idyllische Plätze an Waldrändern und Seen. Doch darf man mit seinem Zelt oder Camper wild campen, also überall dort nächtigen, wo man möchte?

In der Schweiz gilt das sogenannte Jedermannsrecht. Dieses auch in den nordischen Ländern und Schottland gültige Gewohnheitsrecht erlaubt allen Menschen grundsätzlich die Nutzung der Wildnis. So steht im Zivilgesetzbuch Artikel 699, dass Wald und Weiden für jedermann zugänglich sind, mit einigen Ausnahmen, die dem Schutz von Jungwald oder Biotopen dienen. Besonders nutzungsintensive Aktivitäten, wie zum Beispiel Veranstaltungen im Wald oder die Zufahrt mit Motorfahrzeugen, brauchen zudem meist eine Bewilligung.

Die Begrenzung der Ausübung des Jedermannsrechts erlassen die Kantone. Das betrifft zum Beispiel die Regel, wann und wie viele Pilze und Beeren gepflückt werden dürfen. Aber auch das Wildcampen reglementieren die Kantone…

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