Bundesratsbeschluss
Abstimmung über das Jagdgesetz am 27. September
Der Urnengang vom 17. Mai fällt wegen der Corona-Krise ins Wasser. Der nächste Abstimmungssonntag ist der 27. September. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Dabei kommt auch das Referendum zum neuen Jagdgesetz an die Urne.
Gleich fünf eidgenössische Vorlagen kommen gemäss Bundesrats-Beschluss vom Mittwoch am 27. September an die Urne. Dazu gehören jene drei, über die im Mai hätte abgestimmt werden sollen: Die Begrenzungsinitiative der SVP, das revidierte Jagdgesetz mit dem gelockerten Wolfsschutz sowie der Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten. Der Bundesrat hatte die Abstimmung darüber abgeblasen, weil ein Abstimmungskampf unter dem Lockdown nicht möglich ist. Hinzu kommen das Referendum gegen den Kauf neuer, milliardenteurer Kampfjets und das Referendum gegen den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.
Das Referendum gegen das neue Jagdgesetz wurde im Januar mit 65'000 Unterschriften eingereicht («Tierwelt online» berichtete). Gegen das Gesetz stark machen sich die Umweltorganisationen Pro Natura, WWF, BirdLife, Gruppe Wolf Schweiz und zooschweiz. Für sie ist ein Gesetz, das «das in einer Zeit von Biodiversitätsverlust und Artensterben den Schutz gefährdeter Tierarten sogar noch schwächt, statt ihn zu stärken» untragbar.
Unter anderem sieht das revidierte Jagdgesetz vor, dass Wölfe bereits abgeschossen werden können, bevor sie überhaupt einen Schaden angerichtet haben.
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