Kein eidgenössisches Hundegesetz
Das Wirrwarr um die kantonalen Hundegesetze
Was passiert bei einem Hundebiss? Welche Konsequenzen für Frauchen, Herrchen und den beissenden Vierbeiner selbst entstehen, ist in der Schweiz Sache der Kantone. Warum kein eidgenössisches Hundegesetz existiert und was Hundebesitzende beachten sollten.
Dezember 2005: Ein sechsjähriger Junge wird in Oberglatt (ZH) auf dem Weg in den Kindergarten von drei unbeaufsichtigten Pitbulls angegriffen und zu Tode gebissen. Der Fall bewegte die ganze Schweiz. Der «Blick» lancierte einige Tage nach dem tragischen Fall eine Petition, die ein sofortiges Verbot von Pitbulls in der Schweiz verlangte. Doch dazu ist es nie gekommen. Der Vorstoss bewirkte nur einen Artikel in der Tierschutzverordnung: eine national obligatorische Ausbildung mit Sachkundenachweis (SKN). Doch im Sommer 2016 kippte das Parlament dieses Obligatorium wieder. Die Begründung: Die Zahl der Vorfälle wie Beissattacken mit Hunden habe seit Inkrafttreten nicht signifikant abgenommen. Daher geben seit Anfang 2017 die Kantone in ihren jeweiligen Hundegesetzen vor, ob Hundehalterinnen einen Kurs absolvieren müssen. Und doch wird die Anzahl der Hundeattacken auf Menschen wieder grösser: Laut einer SRF-Umfrage im Jahr 2020 ist die Zahl der Angriffe gegenüber 2016 schweizweit um 18…
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