Manchmal geht es einfach schnell. Eine Katze rennt zwischen zwei parkenden Autos hervor auf die Strasse, man kann nicht mehr bremsen oder ausweichen. Ein Schock für jeden Autofahrer und Tierfreund. Manch einer fährt einfach weiter, sei es vor Schreck, aus Gleichgültigkeit oder Überforderung. Unfälle können passieren, und selbst die erfahrensten Autofahrer sind nicht davor gefeit, in einen verwickelt zu sein. Wer im Rahmen eines Unfalls ein Tier tötet, der macht sich damit nicht strafbar. Lediglich die Handlung danach ist entscheidend.

Wie bei allen Verkehrsunfällen gilt auch bei solchen mit Tieren, dass diese unverzüglich bei der Polizei zu melden sind. Auch – oder gerade – wenn das Tier noch leben sollte, gilt es, die Notrufnummer 117 zu wählen. Alles andere wäre Fahrerflucht und ein Verstoss gegen das Strassenverkehrs- und Tierschutzgesetz. Ausserdem muss man damit rechnen, dass die Versicherung einen allfälligen Schaden am Fahrzeug nicht bezahlt, sollte man sich unerlaubt von der…

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