Schon früher war es für ausländische und ausserkantonale Jägerinnen und Jäger erlaubt, im Wallis Steinböcke zu erlegen. Die Hornlänge bestimmte dabei den Preis. Nach einem medialen Aufschrei wurde 2021 diese Trophäenjagd jedoch bis auf Weiteres verboten.

Kundenabschüsse wieder erlaubt

Nun hat der Wind gedreht. Die hohe Population von Steinböcken stellen gegenüber anderen Alpentieren wie Gämsen eine grosse Konkurrenz dar. Ausserdem verursachen sie Schäden an Wäldern und Kulturen. Um diese zu verringern, hat das Wallis beschlossen, «Kundenabschüsse» wieder zu erlauben. Weiter soll der Entscheid die Gleichbehandlung wieder herstellen, da auch Walliser Jägerinnen und Jäger ausserhalb ihrer Kantonsgrenzen Abschüsse tätigen dürfen.

Alter statt Hornlänge

Dieses Mal sollen jedoch andere Richtlinien gelten. Nicht die Hornlänge bestimmt nun den Preis, sondern das Alter der Steinböcke. Ausserdem stehen aussschliesslich Steinböcke ab elf Jahren zum Abschuss durch ausserkantonale und ausländische Jägerinnen und Jäger frei. Welche Tiere geschossen werden dürfen, entscheidet die Wildhut, welche die Jägerschaft begleitet. Ein von der DJFW anerkanntes Jagdpatent ist Voraussetzung.