Plötzlich sind sie nicht mehr da, jahrzehnte- oder jahrhundertealte Bäume, die Schatten spendeten und diversen Lebewesen ein Zuhause boten. Immer wieder müssen sie öffentlichen Bauprojekten oder privaten Vorhaben weichen, trotz Widerstand aus der Bevölkerung, der Nachbarschaft und von den Umweltorganisationen. Damit solche Aktionen nicht ohne Konsequenzen bleiben, tut sich in Siedlungsgebieten in Sachen Baumschutz etwas. Bern etwa praktiziert einen ausgedehnten Baumschutz und auch andere Schweizer Städte haben ein eigenes Reglement dafür.

Stadt Bern

Das Baumschutzreglement der Stadt Bern regelt den Umgang mit sämtlichen Bäumen auf privatem und öffentlichem Grund. Die Stadt ist in die Baumschutzzonen A und B eingeteilt. In der Zone A, welche mindestens die gesamte Altstadt umfasst, ist das Fällen eines Baumes ab einem Stammumfang von 30 Zentimetern, einem Durchmesser von 10 Zentimetern und einer Höhe von einem Meter bewilligungspflichtig. In der Zone B gilt das für Bäume ab einem…

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