Volksbegehren
Bundesrat will indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative
Der Bundesrat teilt das Kernanliegen der Landschaftsinitiative und will dem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Er will den Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gesetzlich stärken und wartet die Arbeiten der Ständeratskommission ab.
Die von verschiedenen Umweltverbänden lancierte Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» sieht vor, dass das raumplanerische Grundprinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet neu in der Bundesverfassung verankert werden soll.
Weiter sollen Bund und Kantone dafür sorgen, dass im Nichtbaugebiet die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen. Der Initiativtext enthält zudem verschiedene Regelungen und Grundsätze, die sich auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen beziehen.
Keine schweizweiten Ausnahmen mehr
Das Volksbegehren lehnt der Bundesrat aus verschiedenen Gründen ab, wie er am Freitag mitteilte. So blieben bei der vorgesehenen Plafonierung der Anzahl Gebäude und der von diesen beanspruchten Flächen ausserhalb der Bauzonen wichtige Fragen ungeklärt. Solche Unsicherheiten sollen laut dem Bundesrat vermieden werden.
«Stattdessen will der Bundesrat der Initiative einen vollzugstauglichen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen», heisst es in der Mitteilung. Es brauche auf Gesetzesstufe neue Ansätze, damit Kulturland zurückgewonnen werden könne.
Neue Mehrnutzungen ausserhalb der Bauzonen sollten laut dem Bundesrat nur dann erlaubt sein, wenn diese substanziell kompensiert werden. Es dürften keine zusätzlichen Ausnahmen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen geben. Zudem sollen Ausnahmen nicht mehr automatisch schweizweit gelten, sondern nur in jenen Kantonen, welche die Ausnahmetatbestände in kantonales Recht überführen.
Bundesrat macht Druck
Bundesrat und Parlament suchen seit Jahren eine Lösung für das Bauen ausserhalb von Bauzonen. Die zuständige Ständeratskommission möchte nun eine mehrheitsfähige Vorlage zimmern. Sie plant, die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative auszubauen. Fokussiert werden soll auf zwei Kernanliegen: die Rückgewinnung von Kulturland und die bessere Berücksichtigung kantonaler und regionaler Besonderheiten.
Sobald der Entwurf der Raumplanungskommission des Ständerats (Urek-S) vorliegt, wird der Bundesrat das Geschäft erneut beurteilen, wie die Regierung schreibt. Gehen die Arbeiten in der Urek-S in eine andere Richtung oder dauern die Beratungen im Frühjahr 2021 noch an, wird der Bundesrat nach eigenen Angaben spätestens Ende Mai 2021 einen eigenen indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung schicken.
Eine erste Landschaftsinitiative zur Begrenzung der Ausdehnung der Bauzonen mündete im revidierten Raumplanungsgesetz, dass vom Volk im März 2013 mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. Lanciert wurde die zweite Initiative Ende März 2019 von Pro Natura, Birdlife Schweiz, der Stiftung Landschaftsschutz, dem Schweizer Heimatschutz und weiteren Organisatoren.
Dieser Artikel wurde automatisch auf unsere neue Website übertragen. Es kann daher sein, dass Darstellungsfehler auftreten. Diese können Sie uns mit folgendem Formular melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren