Von Käfigmassen und Einrichtungsvorschriften für Ziervögel
Vorschriften für die Vogelhaltung
Die private Vogelhaltung kann nicht einfach nach Gutdünken gestaltet werden. Gesetzliche Vorschriften müssen beachtet werden. Die Mindestgrösse des Käfigs und gewisse Einrichtungsgegenstände werden vorgeschrieben.
Damit sich Vögel unter Menschenobhut wohlfühlen, sind verschiedene Komponenten wichtig. Sie müssen sich mit ihrem Partner gut verstehen, das Platzangebot ist ausschlaggebend und die Einrichtung einer Zimmervoliere ist wesentlich.
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Das Gesetz schreibt Mindestfläche und Einrichtung vor.
Gesetzliche Mindestanforderungen für Wellensittiche, Agaporniden, Kanarienvögel und Zebrafinken
- Mindestfläche für zwei bis vier Wellensittiche: 0,24 Quadratmeter; 0,12 Kubikmeter Volumen, das ist beispielsweise ein Käfig von 60 x 40 x 50 Zentimeter (Länge x Breite x Höhe)
- Mindestfläche für mehr als vier Wellensittiche: pro zusätzliches Tier 0,05 Quadratmeter
- Badegelegenheit, federnde Sitzgelegenheiten in unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung, geeigneter Sand zur Aufnahme
- Einzelhaltung verboten
Gesetzliche Mindestanforderungen für Nymphensittiche
- Mindestfläche für zwei bis vier Nymphensittiche: 0,5 Quadratmeter Fläche; 0,3 Kubikmeter Volumen, das ist beispielsweise ein Käfig von 100 x 50 x 60 Zentimeter (Länge x Breite x Höhe)
- Mindestfläche für mehr als vier Nymphensittiche: pro zusätzliches Tier 0,05 Quadratmeter
- Badegelegenheit, federnde Sitzgelegenheiten in unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung, geeigneter Sand zur Aufnahme
- Einzelhaltung verboten
Zimmervoliere bietet Platz
Der gesetzlich vorgeschriebene Platz ist gering. Die Vogelhaltung macht so keine Freude. Heute sollten Vögel nicht mehr in Käfigen, sondern in Zimmervolieren gehalten werden. Darin haben sie ausreichend Bewegungsfreiheit. Sie können zudem entsprechend eingerichtet werden.
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Natürliche Äste
Wenn im Gesetz von federnden Sitzgelegenheiten die Rede ist, die vorhanden sein müssen, dann heisst das nichts anderes, als dass natürliche Äste befestigt werden sollten. Vögel fliegen gerne auf dünne Zweige, die wippen, wenn sie darauf landen.
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Welche Äste verwenden?
Natürliche Äste sollten regelmässig ausgewechselt werden. Knospen und Laub werden gerne benagt oder angepickt. In der Rinde befinden sich Mineralien. Weide, Esche, Hasel, Buche, Ahorn, Ulme und Holunder können bedenkenlos verwendet werden.
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Weder Plastik noch gedrechselte Stangen
Es ist wichtig, dass natürliche Äste von Sträuchern und Bäumen zur Einrichtung einer Zimmervoliere verwendet werden. Plastiksitzstangen sind verboten. Ebenso ist eine Käfigausstattung mit gedrechselten Sitzstangen, alle mit dem gleichen Durchmesser, nicht empfehlenswert. Es ist wichtig, dass die Vogelfüsse Äste unterschiedlicher Dicke umgreifen können, also ganz dünne und dicke.
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Fussgymnastik
Wenn sich Vögel an dicken Ästen festkrallen, wetzen sich zugleich die Krallen an der Rinde ab. Sandpapier, das über Sitzstangen gezogen wird, ist ebenfalls gesetzlich verboten.
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Sand und Grit helfen bei Verdauung
Vögel müssen eine Gelegenheit zum Baden haben. Es sollten Trink- und Badeschalen angeboten werden. Darüber dürfen sich keine Sitzäste befinden, damit das Wasser nicht verschmutzt wird. Zudem sollten Vögel Zugang zu Sand und Grit haben. Körnerfresser wie Wellensittiche und Kanarien haben einen Muskelmagen. Steinchen, die sie aufnehmen, helfen, Körner im Muskelmagen zu zermalmen.
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Zimmervoliere nach Mass
Zimmervolieren haben beispielsweise Grössen von zwei Meter Länge x 1,50 Meter Tiefe x Zimmerhöhe. Spezialisierte Volierenbauer fertigen solche Volieren nach Mass oder verkaufen sie als Fertigvolieren in unterschiedlichen Grössen.
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Rückwandbild vermittelt Weite
Damit die Rückwand nicht einfach weiss bleibt, kann man sie mit einem Airbrush-Verfahren von spezialisierten Künstlern mit Regenwald- oder Savannenbildern bemalen lassen. Oder es wird ein entsprechendes Naturbild angebracht.
Klinisches Weiss kommt kaum in der Natur vor. Dort dominieren Farben wie grün, gelb, braun und blau. Vögel fühlen sich wohler und verhalten sich ruhiger in einer farbigen Umgebung.
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Ein Schmuckstück in der Wohnung
Eine solche Zimmervoliere wird zu einem Schmuckstück in der Wohnung. Die Vögel darin zu beobachten ist interessant und erholsam. Vögel in kleinen Käfigen sollten der Vergangenheit angehören.
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Sachkundenachweis erforderlich
Wer grosse Aras und grosse Kakadus hält, muss über das kantonale Veterinäramt eine Haltebewilligung einholen. Vorgeschrieben ist ein Innenraum von 30 Kubikmetern. Der Halter muss über einen Sachkundenachweis verfügen. Er kann beispielsweise bei der Auffangstation für Papageien und Sittiche in Matzingen TG (auffangstation.ch) oder bei Kleintiere Schweiz (kleintiere-schweiz.ch) absolviert werden. Wer Vertreter von zwei unterschiedlichen haltebewilligungspflichtigen Vogelgruppen hält, wie beispielsweise Limikolen und grosse Aras, muss die Tierpfleger-Ausbildung absolvieren.
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Nachweispflicht
Bei artengeschützten Tieren gilt eine Nachweispflicht. Das heisst, der Halter muss jederzeit nachweisen können, woher er sie hat. Auch eine handgeschriebene Kaufquittung wird als Nachweis akzeptiert. Praktisch alle Sittich- und Papageienarten werden im internationalen Übereinkommen für den Handel von gefährdeten Tieren und Pflanzen, dem CITES, gelistet. In der Schweiz gilt ausnahmsweise für alle Agaporniden, für Blaustirnamazonen und Rosakakadus keine Meldepflicht, obwohl sie, ausser dem Rosenköpfchen, im CITES gelistet sind. Halsband-, Wellen- und Nymphensittiche sind nicht im CITES verzeichnet, für sie gilt demnach keine Nachweispflicht. Nur wenige Prachtfinken sind im CITES aufgeführt. Dazu gehört aber beispielsweise der oft gehaltene Gürtelgrasfink.
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