Letzte Ruhestätte
Naturbestattungen: In der Natur zur letzten Ruhe
Der Friedhof als letzte Ruhestätte ist in der Schweiz nicht die einzige Option, denn bei uns besteht keine Friedhofspflicht. Naturverbundene Menschen können ihre Asche nach dem Ableben im Garten, im Wald oder auf einem Gewässer verstreuen lassen.
Wer ein Grundstück besitzt, der kann den eigenen Garten als Ort einer Bestattung wählen. Zum einen kann die Asche direkt in die Erde geschüttet oder verstreut werden, zum anderen geht auch die Beisetzung einer Urne. Bei Letzterem muss allerdings darauf geachtet werden, ob bei einem späteren Hausverkauf die Möglichkeit bestehen soll, dass die Urne wieder ausgegraben werden und weiterziehen soll. In dem Fall ist eine Urne aus unvergänglichem Material wie Ton oder Metall die richtige Wahl. Ansonsten gibt es auch Urnen aus vergänglichen Material en wie Holz, Biomasse oder ungebranntem Ton, die sich mit der Zeit zersetzen.
NaturbestattungGrundsätzlich ist in der Schweiz das Verstreuen der Asche in der Natur im privaten Rahmen erlaubt. Nur sollten dabei gewisse Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf privatem Gelände, zum Beispiel auf dem Land eines Bauern, muss dessen Erlaubnis eingeholt werden. Wälder, Alpen und Gewässer gelten meist als öffentlicher Raum, hier…
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