Richten Biber erhebliche Schäden an oder gefährden Menschen, dürfen die Kantone ab Februar einzelne Biber schiessen. Dies gilt, wenn Bäche wegen den Dämmen der Nagetiere überlaufen und dadurch Wiesen oder Gebäude überschwemmen. 

Umweltverbände reagieren bestürzt. «Zum ersten Mal werden in der Jagdverordnung auch Abschüsse von Bibern geregelt, obwohl Konflikte gut mit Präventionsmassnahmen gelöst werden können, wie zahlreiche Praxisbeispiele in den Kantonen zeigen», teilten die Organisationen Birdlife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz in einer gemeinsamen Mitteilung im Dezember mit. Nicht einmal eine Anhörung des Bundes sei für die Abschüsse vorgesehen. Die Organisationen befürchten willkürliche Abschüsse. «Es ist zu befürchten, dass auch geringste Schäden als Abschussgrund geltend gemacht werden können. Dies ist zu verurteilen, zumal damit unnötigerweise Rechtsunsicherheit geschaffen wird.» Wo sich der Biber befindet, entwickle sich die Biodiversität positiv, argumentiert Birdlife Schweiz. Eine klar definierte Schadensschwelle fehle in der JSV; sie sei zu schwammig formuliert. 

Gemeinsam mit anderen Institutionen hat die Organisation die Petition «Rettet den Biber» lanciert. Diese soll die Kantone auffordern, auf bewährte Lösungen anstelle von Biber-Abschüssen zu setzen.

Biber bleibt geschützt

Christof Angst, Leiter der Biberfachstelle des Bundes, ist anderer Meinung. Mit der neuen Bestimmung gebe es nun klare Regeln und keinen Grund für willkürliche Abschüsse, betont er gegenüber SRF. «Es ist nicht so, dass einfach irgendwer eine Flinte nehmen und einen Biber schiessen könnte.» Damit eben nicht Wildwest herrsche, seien Regeln aufgestellt worden, wer unter welchen Umständen eingreifen kann. Die Biberfachstelle des Bundes rechnet durch die neuen Regeln nicht mit Biberabschüssen. Dies auch deswegen, weil der Biber, wie alle Wildtiere, bereits seit über 30 Jahren getötet werden kann. Zu einem Abschuss kam es jedoch nie.

Biber bleiben nach wie vor geschützt. Die zusätzliche Verordnung des Jagdgesetzes sieht vor, dass der Bestand an Bibern in der Schweiz – anders als beim Wolf – nicht verkleinert werden soll. 

Das grösste Nagetier Europas galt in der Schweiz einst als ausgerottet. Wegen seines Pelzes ging es dem Biber in den letzten Jahrhunderten an den Kragen. Auch wegen des Bibergeils – einem Sekret, mit dem der Biber sein Revier markiert und das als Wunderheilmittel gegen diverse Gebrechen galt – wurde er gejagt. Zwischen 1956 und 1977 wurden Nagetiere aus Europa in der Schweiz ausgesetzt. Mit Erfolg: Heute leben hierzulande wieder rund 5000 Biber.