Die steigenden Temperaturen und das zunehmend sonnige Wetter locken viele nach draussen. Neben Wandern und Planschen gehört Brätle im Sommer zu den Lieblingsbeschäftigungen von Schweizerinnen und Schweizern. Je nach Vermieter darf man das im eigenen Garten oder auf dem Balkon, auf Elektro-, Gas- oder Kohlegrills. Besonders reizvoll ist jedoch das Grillieren in der freien Natur über offenem Feuer. Ein Spass für Gross und Klein, trockenes Holz zu sammeln und den Flammen beim Knistern zuzusehen, während die Cervelat am Stock langsam braun und knusprig wird. Doch wo darf man überhaupt brätle?

Grundsätzlich gibt es auf Bundesebene kein Gesetz, dass das Feuermachen in der Natur untersagt. Kantone und Gemeinde können es jedoch an bestimmten Orten, zum Beispiel in Naturschutzgebieten, verbieten. Dann stehen oft markierte Feuerstellen zur Verfügung, zu denen man zum Teil noch nicht mal mehr das Holz mitbringen muss. Zusätzlich zu den örtlichen Verboten kann auch bei erhöhter Waldbrandgefahr ein Grillverbot ausgesprochen werden.

Aber Grillieren im Freien ist grundsätzlich erlaubt, solange man dabei kein öffentliches oder privates Eigentum verunreinigt oder beschädigt. Sprich: Ein offenes Feuer auf der Kiesbank am See ist ok, auf dem Rasen, wo es ein Brandloch hinterlässt, nicht. Auf Rasenflächen müssen Grills auf Beinen darum mindestens 30 Zentimeter Abstand zum Boden haben.

Wer auf der sicheren Seite sein will, der erkundigt sich vorher bei den lokal zuständigen Stellen. Auch wenn diese nichts gegen das Brätlen haben, so heisst es: Rücksicht nehmen, Brandschäden vermeiden und das Feuer stehts vollständig löschen, bevor man sich auf den Weg nachhause macht. Selbstverständlich ist der eigene Müll ebenfalls mitzunehmen, so dass man möglichst keine Spuren der kleinen Grillparty hinterlässt.

Eine Liste der öffentlichen Feuerstellen der «Schweizer Familie» findet man auf schweizerfeuerstellen.ch.