Formell ist der von der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) ausgearbeitete Gesetzesentwurf zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Er soll den beiden Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.

Der Nationalrat verabschiedete die Vorlage am Donnerstag mit 122 zu 57 Stimmen der SVP und einzelner Mitglieder der Mitte-Fraktion.16 Ratsmitglieder – die meisten davon aus der Mitte- und der FDP-Fraktion – enthielten sich. Die Debatte war zeitweise emotional.

Zuletzt gaben Änderungen im Gewässerschutzgesetz zu reden. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) hätte bei massgeblichen Grenzwerten für die Überprüfung einer Zulassung den fraglichen Wirkstoff und relevante Abbauprodukte in Betracht ziehen wollen. Im Text des Ständerates wollte sie das Wort «relevant» ergänzen.

Umstrittenes Wort «relevant»
Marcel Dettling (SVP/SZ) warnte, dass mit der strengeren Formulierung der kleinen Kammer die Schweiz weniger Lebensmittel produzieren könnte. In den Augen der Mehrheit ist dem Schutz des Trinkwassers so Genüge getan, weil Abbauprodukte, deren Auswirkungen zu wenig bekannt seien, als relevant betrachtet werden.

Eine rot-grüne Minderheit wollte dem Ständerat und dem Bundesrat folgen und setzte sich mit 103 zu 88 Stimmen durch, mit Hilfe der FDP und einzelnen Mitgliedern der Mitte-Fraktion. Sei der Wirkstoff erst einmal ins Grundwasser gelangt, sei es zu spät, sagte Beat Jans (SP/BS) und erinnerte an den Fall Chlorothalonil. Die Bauern müssten wissen, welche Wirkstoffe sie anwenden dürften.

Auch einen Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG), den Kantonen vorzuschreiben, bis 2035 für den Trinkwasserschutz Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse zu bezeichnen, hiess der Rat gut, mit 105 zu 89 Stimmen. Der Ständerat hatte im Herbst eine Motion mit dem selben Anliegen angenommen, über die der Nationalrat noch zu befinden hat.

Nährstoffverluste senken
Wesentliche Entscheide hatte die grosse Kammer bereits vergangene Woche gefällt – und blieb weitgehend bei der Linie des Ständerates. Aus Zeitgründen konnte sie die Vorlage nicht zu Ende beraten. Die meisten Minderheitsanträge von SP, Grünen und GLP für verbindlichere und griffigere Bestimmungen drangen nicht durch.

Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen gemäss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.

Gesenkt werden sollen auch die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 «angemessen reduziert» werden.

SP, Grüne und GLP hätten einen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen, gegenüber dem Mittel von 2014 bis 2016. Diese Formulierung hatte schon der Ständerat abgelehnt, gleiches tat der Nationalrat.

Abgelehnt hat es der Nationalrat auch, bei der Reduktion von Stickstoff und Phosphor neben der Landwirtschaft auch die anderen Anwender und Verursacher zu berücksichtigen. Dies hatte Landwirt Martin Haab (SVP/ZH) beantragt.

Offenlegungspflicht
Zusätzlich aufgenommen hat die grosse Kammer aber eine Offenlegungspflicht. Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, muss dem Bund Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe melden. Dies soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird. Der Rat hiess einen entsprechenden Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) gut.

Die Vorlage der WAK-S beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz. Sie geht nun zurück an den Ständerat.