Die ENHK ist ein beratendes Organ des Bundesrates. Sie verfasst Gutachten, wenn zum Beispiel eine Strasse oder ein Windpark in einer geschützten Landschaft gebaut werden soll und diese erheblich beeinträchtigt werden könnte. Nach geltendem Recht gibt die ENHK im Gutachten an, ob die Landschaft ungeschmälert erhalten werden muss oder wie sie geschont werden kann. 

Namentlich im Zusammenhang mit dem Bau von Kraftwerken hat diese Befugnis in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konflikten geführt. Der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder reichte daher eine parlamentarische Initiative ein, die zu der nun beschlossenen Gesetzesänderung führte.

Weniger Gewicht  
Eder kritisierte, demokratisch gewählte Behörden dürften von den Schlussfolgerungen der ENHK kaum noch abweichen. Künftig hält das Gesetz daher fest, dass deren Gutachten nur noch eine von mehreren Entscheidgrundlagen für die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen sind.

Die Gutachten würden heute als unumstösslich betrachtet, sagte Hansjörg Knecht (SVP/AG). Sie sollten aber weiterhin eine Rolle spielen. Laut Knecht dient die Gesetzesänderung denn auch dazu, die Rolle der Kommission im Verhältnis zu den demokratisch gewählten Behörden zu klären. 

Nach Ansicht der SP ist die Gesetzesänderung unnötig. Die Gutachten seien schon heute nur eine von mehreren Entscheidgrundlagen, sagte Beat Jans (BS). Wenn ihnen grosse Bedeutung beigemessen werde, dann darum, weil die Kommission neutral und aus Experten zusammengesetzt sei. 

«Nützliche Präzisierung»  
Die Vorlage halte die heutige Praxis im Gesetz fest und trage damit zur Rechtssicherheit bei, sagte Karl Vogler (CSP/OW). Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer «nützlichen Präzisierung». Diese führe nicht zu einer Schwächung der ENHK.

Ständerat Eder hatte ursprünglich noch weiter gehen und den Kantonen bei Interessenabwägungen mehr Gewicht geben wollen. Das war in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen – insbesondere bei den Kantonen. Ausserdem wird mit dem neuen Energiegesetz erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zugewiesen. 

Die Ständeratskommission hat dieses Element daher fallen gelassen. Damit bleibe es bei einer leichten Aufweichung, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH). Der Nationalrat nahm die Vorlage mit 118 zu 54 Stimmen an. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmung.