Die kleinen Papierelefanten sind der Blickfang des Abends. Sie begrüssen die Besucher an der Tagung in einem schicken Zürcher Industriegbäude, liebevoll drapiert an der Garderbobe, neben der Kasse, auf den Tischen und auf dem Renderpult. 

Hinter ihm stehen am diesem Freitag, dem 13., Vertreterinnen und Vertreter des Vereins GAL (Global Aniaml Law). Aberglaube? Fehlanzeige! Im Gegenteil, rückblickend auf die Tätigkeiten des Vereins gibt es viel Positives zu berichten. Und das erwarten die rund 80 Besucherinnen und Besucher in Zürich auch: Sponsoren, Interessierte und Vereins-Mitglieder, deren Unterstützung gefragt ist.

Etwas haben alle hier gemeinsam: Die Rechte der Tiere liegen am Herzen sowie der Wunsch, ihnen in Politik und vor der Justiz eine Stimme zu geben. Das war auch eines der zentralen Anliegen des ehemaligen Zürcher Tierrechts-Anwalts Antoine F. Goetschel, als er den Verein am 3. Juni 2016 gründete. Er leitet durch den Abend und bettet die einzelnen Vorträge in einen Gesamkontext ein. 

<drupal-entity data-embed-button="media" data-entity-embed-display="view_mode:media.teaser_big" data-entity-embed-display-settings="[]" data-entity-type="media" data-entity-uuid="b418660b-567f-42bf-8df0-c93488101ae2" data-langcode="de"></drupal-entity>
Leitete durch den Abend: Antoine F. Goetschel, GAL-Gründer und ehemaliger Zürcher Tierrechtsanwalt.


Kantonaler Kantons-Vollzugskompass

«Tierwelt online» unterhielt sich an dem Abend mit Jurist Dominic Oertly über den geplanten kantonalen Tierrechts-Vollzugskompass.

[EXT 1]

Eine weitere Idee, die GAL an diesem Abend vorstellt, zielt auf die Prävention ab. Was tun, damit es erst gar nicht zu einem Tierschutzvollzugsfall kommt? Diese Frage liegt dem Tierleitfaden für Schweizer Vollzugsbehörden zugrunde, den der Verein schaffen will. Mit unzähligen Wissens- und Fall-Fragen soll er Tierhaltern dereinst als Orientierungshilfe im Gesetzesdschungel dienen. Oder, um es mit den Worten von GAL zu sagen: «Die App will das Recht für Laien verständlich und nutzbar(er) machen».

GAL ist bereits am Ausarbeiten des umfangreichen Dokuments, das vornehmlich mit Spendengeldern finanziert wird. Daraus könnte eine App entstehen, die das Suchen erleichtert.  

Einen ersten Einblick ins Werk erhalten die Besucher an diesem Abend in Zürich – und damit in die konkreten Themen, die angesprochen werden. Was ist ein Tierhalteverbot? Wann wir ein Hundehalteverbot ausgesprochen und von wem? Darf man seinen Hund ausschliesslich alternativmedizinisch behandeln? Solche Themen greift das Dokument auf.

Der Stand einer neuen Hunde-App
Ebenfalls in Arbeit ist eine App, die in der finalen Form einmal Facts rund um die Hundehaltung behandelt. 762 Fragen und Antworten sind in der Beta-Version bereits erfasst, und laufend kommen neue dazu. Sie drehen sich um Themen wie Verhaltensstörungen, Krankheiten oder Gesundheit. Sie informieren über die Anschaffung des Hundes und erklären Grundbegriffe. Und sie erläutern rechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Hundehaltung. Um das Projekt zu vollenden, hofft der Verein auch hier auf finanzielle Unterstützung.

Zu guter Letzt hält Juristin Sabine Brels einen Vortrag zum geplanten globalen Tier-Gesundheits- und Tierschchutz-Gesetz, für das sich der Verein seit langem stark macht. Bis zu seiner Umsetzung wird noch viel Lobby- und Überzeugungsarbeit auf internationalem politischem Parkett notwendig sein. Doch der Verein ist überzeugt, dass er die Vorlage etablieren kann.

Dass in solchen Kurzreferaten Fragen offenbleiben, liegt in der Natur der Sache. Aber auch, dass sich beim abschliessenden – standesgemäss veganen – Stehlunch Gelegenheit bietet, diese mit den Referentinnen und Referenten zu vertiefen.

Weitere Infos: www.globalanimallaw.org